
Qualifizierungsscheck
Wie hoch ist die Förderung?

Es werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr gefördert.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren).
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
zum Seitenanfang© 2009 - Weiterbildung Hessen e.V.
Zur Webseite des Europäischen Sozialfond »