

Der Bildungsanbieter erklärt sich mit Annahme des Qualifizierungsschecks bereit, von der Person, die diesen einreicht, lediglich den durch den Qualifizierungsscheck nicht abgegoltenen Anteil der Kursgebühren entgegenzunehmen. Dabei werden unabhängig davon, wie hoch die Gesamtkosten der Weiterbildungsmaßnahme sind, 50 % bis zu maximal 500 EUR durch den Qualifizierungsscheck abgedeckt. Dieser Betrag wird beim Land Hessen als Zuwendung beantragt und über Weiterbildung Hessen e.V. als der mit der Abwicklung betrauten Stelle direkt an den Weiterbildungsanbieter gezahlt.