Was müssen Sie bei der Annahme eines Qualifizierungsschecks beachten?

Sie können den Qualifizierungsscheck nur annehmen, wenn

  • er innerhalb der auf dem Qualifizierungsscheck eingetragenen Gültigkeitsdauer bei Ihnen eingereicht wird und der Beginn der gebuchten Maßnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer liegt.
  • Ihre Einrichtung auf dem Qualifizierungsscheck als möglicher Anbieter vermerkt ist.
  • das zu buchende Bildungsangebot inhaltlich die auf dem Qualifizierungsscheck aufgeführten Themen und Bereiche abdeckt.
  • die Bildungsmaßnahme von der Person in Anspruch genommen werden soll, die auf dem Qualifizierungsscheck namentlich benannt ist.
  • der Qualifizierungsscheck vollständig ausgefüllt ist, das heißt wenn dieser die Angaben zur Höhe der Summe sowie die Unterschrift der Qualifizierungsscheckinhaberin / des Qualifizierungsscheckinhabers trägt.