

Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie
Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.