Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderung erfolgt für Maßnahmen zur Weiterbildung, die

  • von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und
  • der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und
  • darauf abzielen, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.

Die Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sein.

 

Welche Maßnahmen sind ausgeschlossen?

Eine Förderung ist nicht möglich für

  • innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung und der sportlichen Betätigung beziehungsweise der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen,
  • Weiterbildungen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden
  • Weiterbildungen, die von Bundes- oder Landesbehörden durchgeführt oder gefördert werden,
  • Weiterbildungen, die nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites oder Drittes Buch SGB II bzw. III) gefördert werden, zum Beispiel das Sonderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit,
  • Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.