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Häufige Fragen

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Antwort

Rund um den Scheck

Wer wird gefördert?

Beschäftigte aus KMU (kleinen und mittleren Unternehmen), die das 45. Lebensjahr vollendet haben sowie Beschäftigte aus KMU, die für ihre aktuelle berufliche Tätigkeiten keinen anerkannten Abschluss haben.

 

Wie lautet die KMU-Definition für das Förderinstrument Qualifizierungsschecks?

Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gehören nicht zur Zielgruppe.

 

 

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung durch den Betrieb für die Weiterbildung mit einem Qualifizierungsscheck?

Nein.

 

Was wird nicht gefördert?

Reine Inhouse-Seminare (Kurse die in einer Unternehmung stattfinden und ausschließlich für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  offen sind); Sprachkurse, die nicht auf den Beruf bezogen sind; Kurse, die zu einem Schulabschluss führen; Kurse, die der Gesundheitssförderung dienen; Maßnahmen, die gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind; Teilnahme an Messen, Tagungen o.ä.; Kurse, die weniger als 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten dauern.

 

 

 

Beratung

Welche Unterlagen müssen die Weiterbildungsinteressierten zum Beratungsgespräch mitbringen?

Die Interessierten müssen keine Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen.

 

Kann der Qualifizierungsscheck auch auf einen schriftlichen Antrag hin ausgestellt werden?

Nein. Die oder der Weiterbildungsinteressierte muss persönlich in der Beratungsstelle erscheinen, denn im Interesse der  Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine qualifizierte Bildungsberatung vorgesehen, die in einem Beratungsprotokoll festgehalten wird. 

 

Gibt es eine Frist in der das Beratungsprotokoll vom Weiterbildungsinteressierten eingesendet werden muss?

Das Beratungsprotokoll soll im Sinne einer zeitnahen Bearbeitung möglichst schnell an Weiterbildung Hessen e.V. weitergeleitet werden.

 

 

 

Kosten für Bürgerinnen/Bürger

Wer bezahlt den Eigenanteil?

Die Bildungsteilnehmerin, die Bildungsteilnehmer oder die/der Arbeitgeber/in.

 

Welche Kosten können durch einen Qualifizierungsscheck abgedeckt werden? 

Teilnahme- und eventuell anfallende Prüfungsgebühren können durch den Qualifizierungsscheck abgedeckt werden.

 

 

 

Weiterbildungskurse

Müssen die Anbieter gewählt werden, die auf dem Qualifizierungsscheck angegeben sind?

Ja, denn der Qualifizierungsscheck kann nur bei einem Anbieter eingelöst werden, der auf dem Scheck aufgeführt ist.

 

Auf dem Beratungsprotokoll erscheint nur ein Anbieter, dieser ist zudem nicht zertifiziert. Was passiert?

Es wird kein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Eine entsprechende Rückmeldung erfolgt an die Beratungsstelle und den Weiterbildungsinteressierten. 

 

 

 

Anbieter der Weiterbildung

Muss der Bildungsanbieter in Hessen sein?

Nein.

 

Welche Zertifizierungen für Bildungsanbieter sind im Rahmen des Förderinstruments anerkannt?

Anerkannte Zertifizierungen sind AZWV, ISO, LQW, Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. Weitere Zertifikate sind im Einzelfall zu prüfen.

 

 

 

Abgelaufener Scheck

Jemand möchte einen abgelaufenen Qualifizierungsscheck einlösen. Gibt es eine Möglichkeit, die Gültigkeit zu verlängern?

In diesem Fall müsste die Bildungsteilnehmerin bzw. der Bildungsteilnehmer mit Weiterbildung Hessen e.V. Kontakt aufnehmen.

 

Jemand hat sich mit einem Qualifizierungsscheck zu einem Kurs angemeldet. Der Kurs wird verschoben, der Qualifizierungsscheck wird in der Zwischenzeit ungültig. Was ist zu tun?

Nach entsprechender Bescheinigung durch den Weiterbildungsträger muss der Qualifizierungsscheck bei Weiterbildung Hessen e.V. verlängert werden.

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