
Häufige Fragen
Thema | Frage | Antwort |
Rund um den Scheck | Wer wird gefördert? | Beschäftigte aus KMU (kleinen und mittleren Unternehmen), die das 45. Lebensjahr vollendet haben sowie Beschäftigte aus KMU, die für ihre aktuelle berufliche Tätigkeiten keinen anerkannten Abschluss haben. |
| Wie lautet die KMU-Definition für das Förderinstrument Qualifizierungsschecks? | Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gehören nicht zur Zielgruppe. |
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| Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung durch den Betrieb für die Weiterbildung mit einem Qualifizierungsscheck? | Nein. |
| Was wird nicht gefördert? | Reine Inhouse-Seminare (Kurse die in einer Unternehmung stattfinden und ausschließlich für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen sind); Sprachkurse, die nicht auf den Beruf bezogen sind; Kurse, die zu einem Schulabschluss führen; Kurse, die der Gesundheitssförderung dienen; Maßnahmen, die gesetzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind; Teilnahme an Messen, Tagungen o.ä.; Kurse, die weniger als 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten dauern. |
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Beratung | Welche Unterlagen müssen die Weiterbildungsinteressierten zum Beratungsgespräch mitbringen? | Die Interessierten müssen keine Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen. |
| Kann der Qualifizierungsscheck auch auf einen schriftlichen Antrag hin ausgestellt werden? | Nein. Die oder der Weiterbildungsinteressierte muss persönlich in der Beratungsstelle erscheinen, denn im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine qualifizierte Bildungsberatung vorgesehen, die in einem Beratungsprotokoll festgehalten wird. |
| Gibt es eine Frist in der das Beratungsprotokoll vom Weiterbildungsinteressierten eingesendet werden muss? | Das Beratungsprotokoll soll im Sinne einer zeitnahen Bearbeitung möglichst schnell an Weiterbildung Hessen e.V. weitergeleitet werden. |
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Kosten für Bürgerinnen/Bürger | Wer bezahlt den Eigenanteil? | Die Bildungsteilnehmerin, die Bildungsteilnehmer oder die/der Arbeitgeber/in. |
| Welche Kosten können durch einen Qualifizierungsscheck abgedeckt werden? | Teilnahme- und eventuell anfallende Prüfungsgebühren können durch den Qualifizierungsscheck abgedeckt werden. |
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Weiterbildungskurse | Müssen die Anbieter gewählt werden, die auf dem Qualifizierungsscheck angegeben sind? | Ja, denn der Qualifizierungsscheck kann nur bei einem Anbieter eingelöst werden, der auf dem Scheck aufgeführt ist. |
| Auf dem Beratungsprotokoll erscheint nur ein Anbieter, dieser ist zudem nicht zertifiziert. Was passiert? | Es wird kein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Eine entsprechende Rückmeldung erfolgt an die Beratungsstelle und den Weiterbildungsinteressierten. |
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Anbieter der Weiterbildung | Muss der Bildungsanbieter in Hessen sein? | Nein. |
| Welche Zertifizierungen für Bildungsanbieter sind im Rahmen des Förderinstruments anerkannt? | Anerkannte Zertifizierungen sind AZWV, ISO, LQW, Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. Weitere Zertifikate sind im Einzelfall zu prüfen. |
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Abgelaufener Scheck | Jemand möchte einen abgelaufenen Qualifizierungsscheck einlösen. Gibt es eine Möglichkeit, die Gültigkeit zu verlängern? | In diesem Fall müsste die Bildungsteilnehmerin bzw. der Bildungsteilnehmer mit Weiterbildung Hessen e.V. Kontakt aufnehmen. |
| Jemand hat sich mit einem Qualifizierungsscheck zu einem Kurs angemeldet. Der Kurs wird verschoben, der Qualifizierungsscheck wird in der Zwischenzeit ungültig. Was ist zu tun? | Nach entsprechender Bescheinigung durch den Weiterbildungsträger muss der Qualifizierungsscheck bei Weiterbildung Hessen e.V. verlängert werden. |
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