Sie können den Qualifizierungsscheck nur annehmen, wenn
- er innerhalb der auf dem Qualifizierungsscheck eingetragenen Gültigkeitsdauer bei Ihnen eingereicht wird und der Beginn der gebuchten Maßnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer liegt.
- Ihre Einrichtung auf dem Qualifizierungsscheck als möglicher Anbieter vermerkt ist.
- das zu buchende Bildungsangebot inhaltlich die auf dem Qualifizierungsscheck aufgeführten Themen und Bereiche abdeckt.
- die Bildungsmaßnahme von der Person in Anspruch genommen werden soll, die auf dem Qualifizierungsscheck namentlich benannt ist.
- der Qualifizierungsscheck vollständig ausgefüllt ist, das heißt wenn dieser die Angaben zur Höhe der Summe sowie die Unterschrift der Qualifizierungsscheckinhaberin / des Qualifizierungsscheckinhabers trägt.