

Beschäftigte
Sind Sie förderberechtigt?

Grundvoraussetzung ist, dass Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben (die Tätigkeit kann auch außerhalb Hessens sein).
Einen Qualifizierungsscheck erhalten Sie dann, wenn Sie
Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.
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