Die Hessische Weiterbildungsdatenbank wird gefördert aus Mitteln des HMWVL und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds

Logo Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und LandesentwicklungLogo QualifizierungsscheckLogo Europäischer SozialfondLogo Europäische Union
qualifizierungsscheck.de | Beschäftigte | Sind Sie förderberechtigt?

Sind Sie förderberechtigt?

Grundvoraussetzung ist, dass Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben (die Tätigkeit kann auch außerhalb Hessens sein).

Einen Qualifizierungsscheck erhalten Sie dann, wenn Sie

  • noch keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit haben, oder
  • älter als 45 Jahre sind oder
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
  • als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. 

zum Seitenanfang© 2011 - Weiterbildung Hessen e.V.